1. Anwendungsbereich
1.1 Die vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der
reTOOLS GmbH, folgende
reTOOLS genannt, gelten in der jeweils
aktuellsten Ausgabe für sämtliche Warenlieferungen und
Dienstleistungen. reTOOLS ist berechtigt,
diese AGB nach eigenem Ermessen zu überarbeiten. Die aktuellste
Version ist auf der reTOOLS -Webseite
verfügbar.
1.2 Abweichungen von
diesen AGB sind nur in schriftlicher Form gültig. Abweichende
Geschäftsbedingungen eines Kunden gelten auch dann nicht, wenn
reTOOLS im Einzelfall nicht ausdrücklich
widerspricht.
2. Verkaufsunterlagen und Vertragsabschluss
2.1 Die von reTOOLS zur
Verfügung gestellten technischen Beschreibungen und
Leistungsmerkmale in sämtlichen Werbemedien und Verkaufsunterlagen
bezügliche reTOOLS und deren Produkte
sind, vorbehältlich einer anderslautenden schriftlichen Zusage,
nicht verbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt entweder durch schriftliche
Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande,
wobei die AGB automatisch anerkannt werden. In letzterem Fall gilt
der Lieferschein bzw. die Rechnung zugleich als
Auftragsbestätigung.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden sind unwirksam.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die von
reTOOLS genannten Preise unverbindlich.
Sie sind in Schweizer Franken, ab Schweizer Lager, inkl.
Verpackung, exkl. Transport- respektive Versandskosten und ohne
gesetzliche Steuern.
3.2 Für Kleinbestellungen bis CHF 80.- kann eine
Bearbeitungspauschale von CHF 25.- verrechnet. Bei erwünschten
Expresslieferungen wird ein Aufschlag gem. effektiven Kosten
erhoben.
3.3 Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage Netto.
Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.
3.4 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist
reTOOLS ohne weiteres berechtigt, auf den
ausstehenden Beträgen Verzugszinsen in Höhe des aktuellen
Kleinkreditzinssatzes, mindestens aber 5 % p. a. zu verlangen.
Zudem kann je Mahnung eine Gebühr von CHF 25.- in Rechnung gestellt
werden.
3.5 Sofern der Kunde mit seinen
Zahlungsverpflichtungen in Rückstand gerät, ist
reTOOLS berechtigt, die Warenauslieferung
solange zu sistieren, bis der Ausstand beglichen ist.
3.6 reTOOLS ist
berechtigt, sämtliche Forderungen, welche der Kunde
reTOOLS gegenüber erhebt, mit den
reTOOLS zustehenden Zahlungsansprüchen zu
verrechnen. Der Kunde darf seine Zahlungsverpflichtungen nur mit
solchen Forderungen verrechnen, welche von
reTOOLS anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind.
4. Lieferfristen
4.1 Lieferfristen werden bestmöglich eingehalten,
sind aber unverbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen daher den
Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, gleichgültig
welcher Art auch immer.
4.2 Von reTOOLS
unabhängige und nicht beeinflussbare Umstände wie z. B.
Verzögerungen von Vorlieferanten, behördliche Eingriffe, höhere
Gewalt etc. verlängern die Lieferfrist um die Dauer der
Verhinderung und berechtigen reTOOLS zur
Aufhebung des Vertrages unter Ausschluss von Schadenersatz,
Gewährleistungs- und Irrtumsanfechtungsansprüchen.
4.3 Teillieferungen sind zulässig.
4.4 Allfällige Differenzen zwischen
Lieferschein/Rechnung und der gelieferten Produkte sind nach
Wareneingang umgehend und schriftlich an
reTOOLS mitzuteilen.
4.4
Allfällige Differenzen zwischen
Lieferschein/Rechnung und der gelieferten Produkte sind nach
Wareneingang umgehend und schriftlich an
reTOOLS mitzuteilen.
5. Versand, Versicherung und
Gefahrenübergang
5.1 Der Versand respektive der Transport der Waren
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Gefahrenübergang
von
reTOOLS an den Kunden erfolgt zum
Zeitpunkt der Warenübergabe an den Transporteur /
Versanddienstleister. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur über
schriftlichen Auftrag des Kunden und auf dessen Rechnung.
5.2 reTOOLS organisiert
den Transport der Waren in eigenem Ermessen, wobei sie
Sonderwünsche des Kunden soweit als möglich berücksichtigt.
5.3 Das Verpackungsmaterial wird nicht
zurückgenommen.
5.4 Bestellte und gelieferte Waren können bis
maximal 8 Tage nach Auslieferung retourniert werden, sofern diese
ungebraucht, sauber, originalverpackt und weiterhin verkaufbar
sind.
5.5 Für Produkte, welche speziell für Kunden
beschafft werden und i.d.R. keine üblichen Lagerwaren darstellen,
wird ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung ausgestellt. Diese
Produkte können nicht retourniert werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von
reTOOLS. Während des Bestehens des
Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware zu
veräußern, zu verarbeiten, zu verpfänden oder in sonstiger Weise
darüber zu verfügen.
6.2 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
bedarf nicht des Rücktritts, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag
und entbindet den Kunden nicht von seinen Pflichten, insbesondere
auf Zahlung des Kaufpreises.
6.3 Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
ist der Kunde verpflichtet, verschuldensunabhängig eine allfällige
Wertminderung an der Vorbehaltsware und ein angemessenes Entgelt
für deren Gebrauch an reTOOLS zu
bezahlen.
7. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche
7.1 Die Gewährleistungsfrist für Produktions- oder
Materialfehler beträgt zwölf Monate ab Auslieferungsdatum. Für
Privatkunden gelten die Fristen des schweizerischen
Obligationenrechts.
7.2 Der Kunde hat Mängel an der verkauften Ware
unverzüglich, längstens binnen Wochenfrist nach Erhalt der Sendung,
schriftlich und unter genauer Angabe des Mangels und der
Produktbezeichnung zu rügen. Entdeckt der Kunde nach Ablauf dieser
Frist versteckte Mängel, welche bei der ordnungsgemässen
Überprüfung nicht entdeckt werden konnten, so muss er diese
reTOOLS innert fünf Tagen nach Entdeckung
schriftlich melden. Erfolgt eine schriftliche Beanstandung nicht
oder nicht fristgerecht, so gilt die betreffende Lieferung als
genehmigt und der Kunde verliert jegliche
Gewährleistungsansprüche.
7.3 Mängelrügen berechtigen nicht zur teilweisen
oder gänzlichen Zurückhaltung des Kaufpreises.
7.4 Der Kunde hat
reTOOLS die Gelegenheit einzuräumen, den
Mangel zu prüfen. Bei einem Mangel ist
reTOOLS berechtigt, einen allfälligen
Preisminderungsanspruch durch Verbesserung oder Ersatzlieferung
abzuwenden. reTOOLS ist berechtigt, den
Mangel selbst oder durch einen Dritten vor Ort zu beheben oder die
Rücksendung der Ware zwecks Nachbesserung zu begehren. Eine
Mängelbehebung des Kunden durch eine Drittfirma ist nur zulässig,
wenn reTOOLS ausdrücklich und schriftlich
einwilligt.
7.5 Gewährleistungsansprüche bestehen nur dann,
wenn die Ware in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung und
unter Einhaltung sämtlicher vorgesehener Betriebsbedingungen
verwendet wird und bei normalem Gebrauch auftritt. Die
Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch
äußere Einflüsse, natürliche Abnützung, insbesondere
Verschleissteile, Bedienungsfehler oder den Betrieb der Ware
gemeinsam mit anderen Geräten oder Zubehör, das nicht von
reTOOLS stammt und dessen Kompatibilität
mit der vertragsgegenständlichen Ware nicht ausdrücklich
schriftlich zugesagt wurde, entstehen.
7.6 Schadenersatzansprüche des Kunden aus welchem
Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit,
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss,
Mangelfolgeschäden, Irrtumsanfechtung resultierend aus einer
mangelhaften Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen, soweit
sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von
reTOOLS beruhen. Jedenfalls sind
Ersatzansprüche des Kunden auf den einfachen Nettowarenwert
begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden des
Kunden welcher Art immer ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des
Verschuldens und der Ursache hat der Kunde zu beweisen.
7.7 Die Abtretung von Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüchen ist unzulässig.
7.8 Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die
Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden aus dem Titel
des Produkthaftungsgesetzes, die er im Rahmen seines Unternehmens
erleidet. Wenn er das Gerät an andere Unternehmen weiterveräußert,
ist er verpflichtet, diesen Verzicht auch auf seine und allfällige
weitere unternehmerische Vertragspartner zu überbinden. Soweit er
dies unterlässt, verpflichtet er sich,
reTOOLS schad- und klaglos zu halten.
Sollte er seinerseits aufgrund des Produkthaftungsgesetzes zur
Haftung herangezogen werden, verzichtet er gegenüber
reTOOLS auf jeglichen Regress.
7.8 Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die
Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden aus dem Titel
des Produkthaftungsgesetzes, die er im Rahmen seines Unternehmens
erleidet. Wenn er das Gerät an andere Unternehmen weiterveräußert,
ist er verpflichtet, diesen Verzicht auch auf seine und allfällige
weitere unternehmerische Vertragspartner zu überbinden. Soweit er
dies unterlässt, verpflichtet er sich, reTools schad- und klaglos
zu halten. Sollte er seinerseits aufgrund des
Produkthaftungsgesetzes zur Haftung herangezogen werden, verzichtet
er gegenüber reTools auf jeglichen Regress.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes
Recht
8.1 Sofern nicht anders bestimmt, ist der
Erfüllungsort von Leistungen unter diesem Vertrag jeweils am
Geschäftssitz von reTOOLS.
8.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und
alle gestützt darauf abgeschlossenen Verträge unterstehen, unter
Ausschluss des UN- und des Wiener Kaufrechtes, dem materiellen
Schweizerischen Recht.
8.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche
aus dem geschlossenen Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist
das für
CH-8753 Mollis sachlich zuständige Gericht.
reTOOLS ist jedoch berechtigt, den Kunden
auch bei einem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.
8.4 Sollten einzelne Punkte dieser AGB oder des
ausgehandelten Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung gilt jene als vereinbart, die ihr ihrem Sinn und Zweck
nach am nächsten kommt.
8.5 reTOOLS ist
berechtigt, Daten des Vertragspartners gemäss dem Datenschutzgesetz
im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern und zu bearbeiten.
Ausgabe: 2017.05