Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
  1. Anwendungsbereich
    • Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der reTOOLS GmbH, folgende reTOOLS genannt, gelten in der jeweils aktuellsten Ausgabe für sämtliche Warenlieferungen und Dienstleistungen. reTOOLS ist berechtigt, diese AGB nach eigenem Ermessen zu überarbeiten. Die aktuellste Version ist auf der reTOOLS -Webseite verfügbar.
    • Abweichungen von diesen AGB sind nur in schriftlicher Form gültig. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden gelten auch dann nicht, wenn reTOOLS im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
       
  2. Verkaufsunterlagen und Vertragsabschluss
    • Die von reTOOLS zur Verfügung gestellten technischen Beschreibungen und Leistungsmerkmale in sämtlichen Werbemedien und Verkaufsunterlagen bezügliche reTOOLS und deren Produkte sind, vorbehältlich einer anderslautenden schriftlichen Zusage, nicht verbindlich.
    • Der Vertrag kommt entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande, wobei die AGB automatisch anerkannt werden. In letzterem Fall gilt der Lieferschein bzw. die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.
    • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
       
  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    • Soweit nicht anders vereinbart, sind die von reTOOLS genannten Preise unverbindlich. Sie sind in Schweizer Franken, ab Schweizer Lager, inkl. Verpackung, exkl. Transport- respektive Versandkosten und ohne gesetzliche Steuern.
    • Für Kleinbestellungen bis CHF 80.- kann eine Bearbeitungspauschale von CHF 25.- verrechnet. Bei erwünschten Expresslieferungen wird ein Aufschlag gem. effektiven Kosten erhoben.
    • Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage Netto. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.
    • Für den Fall des Zahlungsverzuges ist reTOOLS ohne weiteres berechtigt, auf den ausstehenden Beträgen Verzugszinsen in Höhe des aktuellen Kleinkreditzinssatzes, mindestens aber 5 % p. a. zu verlangen. Zudem kann je Mahnung eine Gebühr von CHF 25.- in Rechnung gestellt werden.
    • Sofern der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Rückstand gerät, ist reTOOLS  berechtigt, die Warenauslieferung solange zu sistieren, bis der Ausstand beglichen ist.
    • reTOOLS ist berechtigt, sämtliche Forderungen, welche der Kunde reTOOLS gegenüber erhebt, mit den reTOOLS zustehenden Zahlungsansprüchen zu verrechnen. Der Kunde darf seine Zahlungsverpflichtungen nur mit solchen Forderungen verrechnen, welche von reTOOLS anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
       
  4. Lieferfristen
    • Lieferfristen werden bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen daher den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, gleichgültig welcher Art auch immer.
    • Von reTOOLS unabhängige und nicht beeinflussbare Umstände wie z. B. Verzögerungen von Vorlieferanten, behördliche Eingriffe, höhere Gewalt etc. verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung und berechtigen reTOOLS zur Aufhebung des Vertrages unter Ausschluss von Schadenersatz, Gewährleistungs- und Irrtumsanfechtungsansprüchen.
    • Teillieferungen sind zulässig.
    • Allfällige Differenzen zwischen Lieferschein/Rechnung und der gelieferten Produkte sind nach Wareneingang umgehend und schriftlich an reTOOLS mitzuteilen.
       
  5. Versand, Versicherung und Gefahrenübergang
    • Der Versand respektive der Transport der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Gefahrenübergang von
      reTOOLS an den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Warenübergabe an den Transporteur / Versanddienstleister. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur über schriftlichen Auftrag des Kunden und auf dessen Rechnung.
    • reTOOLS organisiert den Transport der Waren in eigenem Ermessen, wobei sie Sonderwünsche des Kunden soweit als möglich berücksichtigt.
    • Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.
    • Bestellte und gelieferte Waren können bis maximal 8 Tage nach Auslieferung retourniert werden, sofern diese ungebraucht, sauber, originalverpackt und weiterhin verkaufbar sind.
    • Für Produkte, welche speziell für Kunden beschafft werden und i.d.R. keine üblichen Lagerwaren darstellen, wird ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung ausgestellt. Diese Produkte können nicht retourniert werden.
       
  6. Eigentumsvorbehalt
    • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von reTOOLS . Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware zu veräußern, zu verarbeiten, zu verpfänden oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen.
    • Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedarf nicht des Rücktritts, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und entbindet den Kunden nicht von seinen Pflichten, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises.
    • Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, verschuldensunabhängig eine allfällige Wertminderung an der Vorbehaltsware und ein angemessenes Entgelt für deren Gebrauch an reTOOLS zu bezahlen.
  1. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche
    • Die Gewährleistungsfrist für Produktions- oder Materialfehler beträgt zwölf Monate ab Auslieferungsdatum. Für Privatkunden gelten die Fristen des schweizerischen Obligationenrechts.
    • Der Kunde hat Mängel an der verkauften Ware unverzüglich, längstens binnen Wochenfrist nach Erhalt der Sendung, schriftlich und unter genauer Angabe des Mangels und der Produktbezeichnung zu rügen. Entdeckt der Kunde nach Ablauf dieser Frist versteckte Mängel, welche bei der ordnungsgemässen Überprüfung nicht entdeckt werden konnten, so muss er diese reTOOLS innert fünf Tagen nach Entdeckung schriftlich melden. Erfolgt eine schriftliche Beanstandung nicht oder nicht fristgerecht, so gilt die betreffende Lieferung als genehmigt und der Kunde verliert jegliche Gewährleistungsansprüche.
    • Mängelrügen berechtigen nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückhaltung des Kaufpreises.
    • Der Kunde hat reTOOLS die Gelegenheit einzuräumen, den Mangel zu prüfen. Bei einem Mangel ist reTOOLS berechtigt, einen allfälligen Preisminderungsanspruch durch Verbesserung oder Ersatzlieferung abzuwenden. reTOOLS ist berechtigt, den Mangel selbst oder durch einen Dritten vor Ort zu beheben oder die Rücksendung der Ware zwecks Nachbesserung zu begehren. Eine Mängelbehebung des Kunden durch eine Drittfirma ist nur zulässig, wenn reTOOLS ausdrücklich und schriftlich einwilligt.
    • Gewährleistungsansprüche bestehen nur dann, wenn die Ware in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung und unter Einhaltung sämtlicher vorgesehener Betriebsbedingungen verwendet wird und bei normalem Gebrauch auftritt. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse, natürliche Abnützung, insbesondere Verschleissteile, Bedienungsfehler oder den Betrieb der Ware gemeinsam mit anderen Geräten oder Zubehör, das nicht von reTOOLS stammt und dessen Kompatibilität mit der vertragsgegenständlichen Ware nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde, entstehen.
    • Schadenersatzansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschäden, Irrtumsanfechtung resultierend aus einer mangelhaften Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von reTOOLS beruhen. Jedenfalls sind Ersatzansprüche des Kunden auf den einfachen Nettowarenwert begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden des Kunden welcher Art immer ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Verschuldens und der Ursache hat der Kunde zu beweisen.
    • Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen ist unzulässig.
    • Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden aus dem Titel des Produkthaftungsgesetzes, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet. Wenn er das Gerät an andere Unternehmen weiterveräußert, ist er verpflichtet, diesen Verzicht auch auf seine und allfällige weitere unternehmerische Vertragspartner zu überbinden. Soweit er dies unterlässt, verpflichtet er sich, reTOOLS schad- und klaglos zu halten. Sollte er seinerseits aufgrund des Produkthaftungsgesetzes zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er gegenüber reTOOLS auf jeglichen Regress.
  2. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
    • Sofern nicht anders bestimmt, ist der Erfüllungsort von Leistungen unter diesem Vertrag jeweils am Geschäftssitz von reTOOLS .
    • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle gestützt darauf abgeschlossenen Verträge unterstehen, unter Ausschluss des UN- und des Wiener Kaufrechtes, dem materiellen Schweizerischen Recht.
    • Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche aus dem geschlossenen Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das für
      CH-8753 Mollis sachlich zuständige Gericht.
      reTOOLS ist jedoch berechtigt, den Kunden auch bei einem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.
    • Sollten einzelne Punkte dieser AGB oder des ausgehandelten Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene als vereinbart, die ihr ihrem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt.
    • reTOOLS ist berechtigt, Daten des Vertragspartners gemäss dem Datenschutzgesetz im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern und zu bearbeiten.
 
Ausgabe 2017.05
reTOOLS GmbH, 8753 Mollis